Der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis besteht darin, dass der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses anzeigt, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf basierend auf einer Analyse des Hauses berechnet. Der Verbrauchsausweis wird auf der Basis der abgerechneten Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre erstellt, während der Bedarfsausweis durch Beurteilung von Faktoren wie Dach, Wänden, Heizung und Fenstern des Gebäudes berechnet wird.
Im Falle eines vor 1977 erstellten Hauses mit weniger als 5 Wohnungen beim Verkauf muss ein Bedarfsausweis vorliegen, es sei denn, das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 wurde durch Modernisierungen erreicht. Diese Regelung gilt auch für Neubauten, bei denen weniger als 3 Abrechnungsperioden vorliegen.
Für unsere Kunden und Besucher unserer Website ist es wichtig zu wissen, dass bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt wird. Daher ist es ratsam, die Energieausweise bereits im Vorfeld zu beantragen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Unser Team von fachkundigen Experten unterstützt Sie gerne bei der Erstellung dieser Ausweise und steht Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.
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