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Solarpflicht in Hamburg ist da
Der Hamburger Senat beschließt Solarpflicht schon ab 2024
Der Hamburger Senat hat am 16.4.2024 eine neue Klimaschutzverordnung beschlossen, um den Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Stellplatzanlagen zu regulieren. Gemäß der Verordnung müssen bei Neubauten oder umfangreichen Dachumbauten mindestens 30 Prozent der Brutto- oder Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Des Weiteren gilt ab sofort eine Solarpflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Solarpflicht für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, erst ab 2025 in Kraft tritt. Allerdings wurde diese Frist nun aufgrund der neuen Verordnung auf das Jahr 2024 vorgezogen. Somit müssen auch bei wesentlichen Dachumbauten ab 2024 Photovoltaikanlagen installiert werden.
Mit der vorgezogenen Solarpflicht setzt der Hamburger Senat ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz. Durch den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert. Für Bauherren und Immobilienbesitzer eröffnet sich zudem die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen und langfristig Kosten einzusparen.
Solarpflicht nur für Nichtwohngebäude in Schleswig Holstein
In Schleswig-Holstein wurde seit Anfang 2022 ein Klimaschutzgesetz eingeführt, das vorschreibt, dass neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden standardmäßig mit einer Überdachung aus Solaranlagen ausgestattet sein müssen. Eine Diskussion über eine Solaranlagenpflicht auf den Dächern von Wohngebäuden hat bisher nicht stattgefunden.
Kommt die Solarpflicht für Wohngebäude in ganz Deutschland?
Die Länderenergieminister haben sich am 14.9.2022 in Hannover einstimmig für eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen ausgesprochen. In einem gemeinsamen Beschluss betonten die Minister, dass eine Diskussion über eine solche Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten geführt werden sollte. Insbesondere im Sozialwohnungsbau und bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sollten Dachflächen komplett mit Solarmodulen belegt werden.
Auch im Europaparlament wird derzeit über eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen diskutiert. Ab dem Jahr 2032soll diese Pflicht gelten, sobald Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssten auch in Deutschland gesetzliche Vorgaben zur Installation von Photovoltaikanlagen erlassen werden.
Bereits im Juli 2021 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals die Idee einer landesweiten Pflicht zur Installation von Solaranlagen vorgeschlagen. Daraufhin brachte die Grünen-Fraktion im August 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen auf Gebäuden ein. Diese Vorstöße zeigen, dass der Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiterhin stark vorangetrieben wird. Durch die verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen können wir unseren Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen.
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Ulrike Schulze Immobilienkauffrau und Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)