1. Unsere Angebote und Informationen erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt drei Jahre.
2. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
3. Unsere Angebote, Exposés und Mitteilungen sind streng vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Bei Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist der Auftraggeber zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision an uns verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Sofern in unserem Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist, gelten folgende Regelungen:
a) Kauf
Bei An- und/oder Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Wohnungs- und/oder Teileigentum verpflichten sich sowohl Verkäufer als auch Käufer an uns eine Provision von je 3,57% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) zu zahlen.
b) Vermietung von Gewerbe
Bei Vermietung von Gewerbeobjekten, Verpachtung oder Leasing zahlt der Mieter/Pächter/Leasingnehmer an uns, unabhängig von der Vertragsdauer, 3,57 Brutto-Monatsmieten (Nettokaltmiete zuzüglich monatlicher Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen) einschließlich Mehrwertsteuer.
Bei Vereinbarung von Staffelmieten wird als Bruttomiete die sich aus der Gesamtlaufzeit des Mietvertrags errechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung in Ansatz gebracht, wobei Zuschüsse, gleich welcher Art (z.B. mietfreie Zeiten, Bau- und/oder Umzugskostenzuschüsse etc.) bei der Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Mietzahlung unberücksichtigt bleiben.
c) Vermietung von Wohnraum
Bei Vermietung von Wohnraum zahlt der Auftraggeber, unabhängig von der Vertragsdauer, 2,38 Netto-Monatsmieten (Nettokaltmiete) einschließlich Mehrwertsteuer.
5. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Unsere Auftraggeber verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz soweit dies gesetzlich zulässig ist.